1. Diese Beitragsordnung wird aufgrund der Regelungen in § 12c der Satzung des Vereins erstellt.
2. Der Verein ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten. Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium des Vereins diese Beitragssatzung beschlossen. Sie wird durch Protokoll der beschließenden Präsidiumssitzung, das in der Geschäftsstelle ausliegt, bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Mitglieder, die nach Inkrafttreten der Beitragsordnung dem Verein beitreten, wird die Beitragsordnung mit der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit auch für diese Mitglieder verbindlich.
3. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung durch Beschluss bestimmt. Die Beitragssätze gelten jeweils ab dem Quartal, das auf die Mitgliederversammlung folgt, in der die Beiträge beschlossen wurden. Die jeweils gültigen Beiträge ergeben sich aus der Anlage 1, die Bestandteil dieser Beitragsordnung ist. Schriftliche Kündigungen sind mit einem Monat Frist zum Kalenderhalbjahr möglich. Kinder scheiden mit Beendigung der Ausbildung, spätestens aber mit Erreichen des 25. Lebensjahres, aus der Familienmitgliedschaft aus. Es entsteht nachfolgend eine eigene Mitgliedschaft.
4. Bei sozialen Härtefällen kann eine Beitragsänderung bezüglich der Höhe und/oder der Zahlungsmodalitäten beantragt werden. Der Antrag ist mit entsprechenden Nachweisen an das Präsidium zu richten, das hierüber mit einfacher Mehrheit entscheidet. Stand 01.04.2024
5. Die Beiträge werden in Anlage 1 als Monatsbeiträge aufgeführt. Der Monat, in dem das Mitglied dem Verein beigetreten ist, wird nicht mitgerechnet.
6. Die Beiträge werden jeweils quartalsweise im ersten Monat des begonnenen Quartals im Voraus per Lastschrift eingezogen. Barzahlungen sind nicht möglich.
7. Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrift. Neue Mitglieder haben dem Verein ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Mitglieder, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
8. Die Geschäftsstelle führt auf Basis von § 12c der Satzung ein vom Präsidium vorgegebenes, geordnetes Mahnverfahren durch. Das Mitglied ist durch das Entstehen von Rücklastschriften automatisch in Verzug. Im Verlauf des Mahnverfahrens fallen Mahngebühren an.
9. Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an die Geschäftsstelle zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.
10. Der Mitgliedsbeitrag deckt keine Kosten (z. B. Kursgebühren, Eintrittsgelder) für Sonderveranstaltungen des Vereins ab.
Vereinsbeitrag | |
Aufnahmegebühr |
1 Monatbeitrag |
Erwachsene | 19,00 € |
Ehepaare | 32,00 € |
Familien | 38.00 € |
Kinder und Jugendliche bis 18. Geburtstag | 11,00 € |
Erwachsene in Ausbildung bis 25. Geburtstag | 12,00 € |
Passive Miglieder | 4,00 € |
festgelegt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.03.2024 |
Gesundheitssport / alle Kurse |
4,00 € |
Funktionstraining 60 Min. statt 30 Min. mit Verordnung (pro Verordnung / Termin) |
96,00 € |
Funktionstraining 60 Min. statt 45 Min. mit Verordnung (pro Verordnung / Termin) |
100.00 € |
Rehabilitations-Sport 60 Min. statt 45 Min. mit Verordnung (pro Verordnung / Termin) |
50,00 € |
Ballett |
7,00 € |
Basketball |
2,50 € |
Ju-Jutsu (Kindergruppe) |
6,00 € |
Kegeln |
7,00 € |
Tanzsport |
4,00 € |
Yoga |
Zusatzbeitrag | monatlich |
Erwachsene ab 18. Geburtstag | 1,50 € |
Kinder und Jugendliche vom 12. bis zum 18. Geburtstag | 1,00 € |
Erwachsene in Ausbildung ab dem 25. Geburtstag 1,50 € monatlich 1,00 € monatlich 1,50 € | 1,50 € |
festgelegt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.03.2024 (wird ausschließlich für die Instandhaltung und Sanierung des Vereinsheims und des Geländes Peterskamp 28 eingesetzt) |
Abbuchungen: Die Beiträge werden grundsätzlich monatlich zum 15. des Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise gewählt. Ein Wechsel der Zahlweise kann immer nur zum jeweils entsprechenden Kündigungsdatum erfolgen. Es gilt für Grund-, Abteilungs- und Zusatzbeiträge immer die gleiche Zahlweise. |
Eine Kündigungsmöglichkeit besteht:
|
Zahlbar jährlich zum 01.05. des laufenden Jahres | Erstes Mitglied | Zweites Mitglied |
Erwachsene / Ehepartner | 120,00 € | 100,00 € |
Jugendliche bis 18. Geburtstag Erwachsene in Ausbildung bis 25. Geburtst. | 50,00 € | 37,50 € |
Aktive Mitglieder ab 16 Jahre müssen pro Tennissaison 5 Arbeitsstunden leisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 10,00 Euro berechnet. |