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Ergänzende aktuelle Hinweise

Die Hygiene-Regeln und die Hinweise zum Spielbetrieb sind weiterhin gültig - mit Stand 16.06.2020 gibt es allerdings folgende Änderungen:

  1. Nutzung der Duschen und Umkleidekabinen
    Die Benutzung der Duschen und Umkleiden ist wieder erlaubt, unter Enhaltung der dazu festgelegten Regeln.
    Siehe dazu separates Hygienekonzept, auch jeweils an den Kabinen ausgehängt.

  2. Doppelspielen ist wieder erlaubt, dabei ist der geforderte Mindesabstand von zwei Metern zu allen Personen jederzeit und überall einzuhalten.

  3. Einschränkungen bei der Benutzung der Tennisbälle sind aufgehoben.

Hygiene-Regeln
der VfL Grasdorf e.V. Tennisabteilung

Diese Regeln, abgeleitet vom Hygienekonzept des TNB, sind derzeit Voraussetzung für den Spielbetrieb auf der Tennisanlage während der Corona-Beschränkungen und sind unbedingt einzuhalten!

Grundsätzliches

1. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten muss zu Hause geblieben werden.
2. Es ist eine Liste zu führen, welche Person wann und wie lange auf der Anlage war. Jeder muss sich dort vor Beginn seines Spiels eintragen.
3. Der Mindestabstand von 2,0 Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der Anlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Anlage.
4. Das Betreten und Verlassen des Platzes muss auf direktem Weg erfolgen. Nachfolgende Spieler dürfen den Platz erst betreten, wenn er vollständig geräumt wurde.
5. Die Nutzung der Duschen und Umkleidekabinen ist vorerst untersagt. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
6. Die Toiletten stehen zur Verfügung. Auch bei größeren Räumen darf sich immer nur eine Person in diesen aufhalten.
7. Auf dem Vereinsgelände ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Spielens).
8. Die Belegungstafel darf nur mit selbst mitgebrachten Einweghandschuhen benutzt werden.
9. Die Nutzung des Clubhauses ist vorläufig nicht möglich.
10. Während jeglicher Tennisplatzpflege sollen selbst mitgebrachte Einweghandschuhe getragen werden.
11. Die Funktion eines/einer Corona-Beauftragten zur Sicherstellung der Vorschriften wird im Wechsel von allen Mitgliedern des Vorstands der Tennisabteilung wahrgenommen. Den Anweisungen der Corona-Beauftragten ist Folge zu leisten.

Spielbetrieb

1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von 2,0 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden. Derzeit sind nur Einzel, mit maximal 2 Spielern pro Platz gestattet.
2. Training: Ein Trainer kann bis zu zwei Personen trainieren. In diesem Falle befinden sich die Schüler jeweils auf einer Seite, der Trainer steht am Netz oder Platzrand. Er kann sich auch zwischen zwei Plätzen befinden und von dort aus Anweisungen geben. Offiziell ist er dann für die zwei Plätze der Corona Beauftragte, kann so auch den Ab- und Zugang regeln.
3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet. Aufgrund des Kontaktverbots können andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen wie z. B. Kopfnicken, indischer Gruß, gewählt werden.
4. Alle Spieler bringen ein eigenes Handtuch mit (Unterlage auf den Spielerbänken, Schweiß abwischen).
5. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 2,0 m) zu positionieren. Die Bänke können z. B. rechts und links von der Netzpfosten oder gegenüberliegend aufgestellt werden und dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
6. Die Tennissachen sollten getrennt vom Spielpartner liegen.
7. Beim Abziehen müssen selbst mitgebrachte Einweghandschuhe getragen werden.
8. Alle Spieler müssen mit ihren eigenen gekennzeichneten Bällen spielen und sollten fremde Bälle nur mit dem Schläger berühren.

Der Vorstand

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