string(1) "0" Funktionstraining
Das ambulante Funktionstraining muß von einem Arzt verordnet werden in Form von Trocken- und/oder Warmwassergymnastik. 

Dieses Bewegungsangebot ersetzt keine medizinische oder krankengymnastische Therapie. Erst nach Abschluß dieser Maßnahmen ist die Teilnahme am Funktionstraining in der Vereinsgruppe möglich. Angesprochen sind belastungs- und bewegungseingeschränkte Personen bei folgenden Krankheitsbildern: