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Tel.:0511 82 40 44

Das ambulante Funktionstraining muß von einem Arzt verordnet werden in Form von Trocken- und/oder Warmwassergymnastik. 

Dieses Bewegungsangebot ersetzt keine medizinische oder krankengymnastische Therapie. Erst nach Abschluß dieser Maßnahmen ist die Teilnahme am Funktionstraining in der Vereinsgruppe möglich. Angesprochen sind belastungs- und bewegungseingeschränkte Personen bei folgenden Krankheitsbildern:

  • degenerative Wirbelsäulen- und Gelenkarthrosen
  • Weichteilrheumatismus / Fibromyalgie
  • Morbus Bechterew
  • Morbus Scheuermann
  • Wirbelsäulensyndrome (Hals-, Schulter-, Lendenwirbelbereich)
  • sonstige Beweglichkeitseinschränkungen
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